In einer neuerrichteten Anlage kommt dieses moderne Apartment mit Blick auf das Wasser ab Winter 2022 zur Vermietung. Bei THE SHORE wird der urbane Lifestyle mit einer großartigen Lage an der Donau verbunden.
Der ca. 61,04 m² große Wohntraum ist von einer ca. 38 m² Loggia (samt Abstellraum) umgeben von der man die Ruhe des Donausaustand Kuchelauer Hafen genießen kann.
Die Anlage besteht aus 10 Häusern samt Strand, Bootsanlegestege, Fitnessraum mit Sauna und Dampfbad, Tiefgarage sowie auch der hausinterne Concierge Service runden das Angebot ab.
RAUMAUFTEILUNG:
- zentraler Vorraum
- der ca. 36,45m² große Wohnsalon mit offener Küche orientiert sich zum Wasser hin. Die großflächige Verglasung garantiert einen unvergleichlichen Ausblick und verbindet den Innenbereich mit der ca. 38 m² ostseitigen Loggia. Hier können Sie entspannt Sonnenaufgänge genießen.
- ca. 11m² Schlafzimmer mit Ausgang auf die Loggia
- Duschbad mit Toilette und Waschmaschinenanschluss
- ca. 9,82m² Kellerabteil
AUSSTATTUNG:
- Smart Home System
- Beheizung der Räume erfolgt über eine Fußbodenheizung (Wasserwärmepumpe)
- die Temperierung erfolgt über eine Deckenkühlung
- Hochwertiger Eichenparkett
- Tischlerküche mit Steinarbeitsplatte
- Sanitär- und Abstellräume Verfliesung mit großformatigem Feinsteinzeug
- Fenster mit Aluminium mit guten wärmedämmenden Eigenschaften ausgestattet
- außenliegender Sonnenschutz
- hausinterner Concierge-Service mit Vor-Ort Präsenz
- großzügiges Kellerabteil
- Tiefgarage (mit Ladestation für E-Autos)
- Fitnessraum mit Sauna und Dampfbad
- Spielplatz
- Fahrrad- und Kinderwagenabstellraum mit E-Bike Ladestation
- 1 privater Bootsanlegeplatz (optional - im Preis nicht inbegriffen)
Nettomiete: € 1.381,27
BK netto: € 244,16
10 % MwSt: € 162,54
Brutto: € 1.787,97
Stellplatz: € 180,00 inkl. BK, inkl. 20 % MwSt. (verpflichtend)
GESAMT: € 1.967,97 inkl. BK, inkl. Garage, inkl. MwSt.
Die Objektinformationen basieren auf den Angaben des Eigentümers / Vermieters, somit sind alle Angaben ohne Gewähr.
Wir weisen darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind.
Ein Energieausweis wurde vom Vermieter nach Aufklärung hinsichtlich der Informationspflicht gem. § 3 EAVG 2012 noch nicht vorgelegt. Im Falle der Nichtvorlage gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Der vermittelnde Makler übernimmt keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz des Gebäudes bzw. der Wohnung.